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Aktuell & Recht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsgegenstand

a) Die SCS Pro GmbH gewährt dem Nutzer gegen Entgelt den Zugriff und die Benutzung der von SCS Pro GmbH unterhaltenen Datenbank. Dies ermöglicht dem Nutzer das Anbieten von Ladehilfsmitteln und Ladungsträgern sowie die Einsicht in die angebotenen Ladehilfsmittel- und Ladeträgerkapazitäten für internationale Straßentransporte. Das Nutzungsrecht beginnt mit der Freischaltung des Nutzers durch die SCS Pro GmbH und endet mit Beendigung des Vertragsverhältnisses!

b) Das mit diesem Vertrag gewährte Nutzungsrecht gilt nur für die individuell vereinbarte Anzahl von Einzelzugängen je Niederlassung des Nutzers und ist nicht auf Dritte übertragbar. Jede darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere durch Kopien, durch parallele oder alternierende Verwendung auf verschiedenen Arbeitsplätzen oder zu Gunsten verschiedener Gewerbebetriebe oder Niederlassungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

c) Das Nutzungsrecht gilt nur für die Eingabe und Abfrage gewerbespezifischer Daten im ordentlichen Geschäftsbetrieb. Die Nutzung für andere Zwecke, etwa für Scheinofferten, Werbemitteilungen, allgemeine Anfragen oder sonstige Daten, die geeignet sind, die Nutzung der Software für Nutzer zu erschweren oder zu behindern, ist unzulässig. Die Eingabe von Daten hat vollständig, in einfacher Schrift ohne zusätzliche Leerzeichen oder sonstige allein zur Hervorhebung geeignete Zeichen und mit den richtigen Angaben in den vorgesehenen Eingabefeldern zu erfolgen. Entspricht die Dateneingabe nicht diesen Kriterien, behält sich die SCS Pro GmbH das Recht vor, solche Daten zu löschen. Der Nutzer ist verpflichtet, von ihm eingegebene Daten unverzüglich zu löschen oder zu berichtigen, wenn diese Daten nicht mehr dem aktuellen Sachstand entsprechen.

d) Die von der SCS Pro GmbH bereitgestellten Daten dürfen ausschließlich über die vorhandene Druckfunktion extrahiert werden. Eine automatisierte Nutzung des Internetportals der SCS Pro GmbH bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die SCS Pro GmbH.

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf softwaretechnische Beratung, auf Nachlieferung von Updates oder weiteren Datenträgern, insbesondere kein Recht auf den Quell-Code.

Dem Nutzer ist die Verwendung der Software der SCS Pro GmbH für softwaretechnische Weiterentwicklungen, abgeänderte Versionen oder für die Anfertigung von Kopien untersagt. Ungeachtet weitergehender Ansprüche hat der Nutzer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,-- zu leisten.

§2 Ausschluss, Einschränkung und Änderung der Leistungspflicht der SCS Pro GmbH

a) Die SCS Pro GmbH ist für den Zeitraum von ihrer Leistungspflicht frei, indem ein Zugriff auf die Datenbank infolge eines von der SCS Pro GmbH nicht zu vertretenden Systemausfalls, höherer Gewalt oder anderer, nicht von der SCS Pro GmbH zu beeinflussender Gründe nicht erfolgen kann. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem die SCS Pro GmbH Wartungsarbeiten vornimmt und daher einen Zugriff auf die Datenbank nicht besteht. Die SCS Pro GmbH wird planmäßige Wartungsarbeiten mit einer Frist von zehn Tagen im Voraus ankündigen. Dauert der Zeitraum des Leistungshindernisses über eine Zeit von fünf Tagen hinaus, so wird der Nutzer für die Zeit des Leistungshindernisses von der Bezahlung des Entgeltes frei. Bereits bezahlte Beträge werden nach Wahl der SCS Pro GmbH rückerstattet oder gutgeschrieben.

b) Die SCS Pro GmbH ist berechtigt, im Rahmen der Weiterentwicklung und Optimierung ihrer Produkte Änderungen an ihnen vorzunehmen, sofern hierdurch nicht die wesentlichen Leistungsmerkmale eingeschränkt werden.

c) Die SCS Pro GmbH ist berechtigt, die Anzahl der Suchanfragen nach oder Angebote von Ladehilfsmitteln und Ladungsträgern mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu begrenzen. In diesem Fall ist der Nutzer zur Kündigung des Vertrages auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Begrenzung berechtigt.

§3 Nutzungsentgelt

a) Das Nutzungsentgelt ist für jeden Monat eines vereinbarten Benutzungszeitraumes, gegebenenfalls anteilig bei mehrmonatigen Benutzungszeiträumen, jeweils monatlich im Voraus fällig. Entgelt für zusätzlich erbrachte Leistungen sind sofort fällig. Die Kosten der Zahlung trägt der Nutzer. Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich einer früheren Mahnung spätestens nach zehn Tagen nach dem Tag zu zahlen, der seiner Benennung oder seiner Zahl nach dem Tag des Vertragsschlusses entspricht.

b) Kommt der Nutzer mit seiner Zahlungspflicht über einen längeren Zeitraum als 30 Kalendertage in Verzug, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50,-- für jeden Zahlungsbetrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der SCS Pro GmbH unbenommen.

c) Der Nutzer erhält monatlich auf elektronischem Weg eine Benachrichtigung über die Bereitstellung der aktuellen Rechnung zum Download auf dem Internetportal der SCS Pro GmbH. Die Rechnungen werden dem Nutzer für ein volles Kalenderjahr zum Download bereitgestellt. Mit der Benachrichtigung und der Bereitstellung der Rechnung zum Download gilt die Rechnung als zugegangen.

d) Das Recht des Nutzers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seiner Leistungen wegen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

e) Die SCS Pro GmbH ist berechtigt, die ihr obliegende Leistung gem. § 320 BGB zu verweigern, wenn der Nutzer seiner Pflicht zur Bezahlung des Entgeltens nicht rechtzeitig nachkommt.

f) Die Höhe des Nutzungsentgeltes bemisst sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der SCS Pro GmbH. Die SCS Pro GmbH ist berechtigt, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Nutzer ihre Preise entsprechend der gegebenen Marktlage und im Falle der Erweiterung des Leistungsspektrums zugunsten des Nutzers zu erhöhen. Die SCS Pro GmbH wird hierbei den Grund der Erhöhung mitteilen. Sollten die Preise über Preiserhöhungen von Lieferanten der SCS Pro GmbH hinaus erhöht werden, hat der Nutzer das Recht, das Vertragsverhältnis zum Tage des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen. Die Preiserhöhung ist zu einem jeden Monatsersten mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen zulässig. Für die Fristberechnung ist das Absenden der Erklärung maßgeblich.

§4 Ausschluss der Abtretbarkeit von Ansprüchen gegen SCS Pro GmbH

Die Abtretung von Ansprüchen des Nutzers gegen die SCS Pro GmbH ist ausgeschlossen.

§5 Gewährleistung und Haftung

a) Auswahl, Beschaffung und Einsatz erforderlicher Hardware und Datenfernverbindungen erfolgen ausschließlich durch den und auf Risiko des Nutzers. Die SCS Pro GmbH übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität der von SCS Pro GmbH verwendeten Software mit der EDV-technischen Umgebung des Nutzers oder mit vom Nutzer verwendeten Datenfernverbindungen.

b) Die SCS Pro GmbH führt keine Überprüfung der von Nutzern eingestellten Daten auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit durch. Die SCS Pro GmbH übernimmt daher keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von Nutzern eingestellten Daten. Die SCS Pro GmbH haftet nicht für Schäden, die sich Nutzer untereinander zufügen, insbesondere durch Verlust oder Übertragungsfehler von Daten.

c) Die SCS Pro GmbH haftet außer im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen und voraussehbaren Schaden begrenzt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht in Fällen von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Falle zwingender anderweitiger gesetzlicher Regelungen.

d) Der Nutzer ist der SCS Pro GmbH zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass der Nutzer das Internetportal der SCS Pro GmbH nicht bestimmungsgemäß nach diesem Vertrag nutzt. Er stellt die SCS Pro GmbH von allen sich aus einer solchen Nutzung ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei. Die SCS Pro GmbH schließt sinngemäß gleiche Vereinbarungen mit anderen Nutzern und tritt gegebenenfalls nach vorrangiger Befriedigung eigener Schadensersatzansprüche etwa bestehende Schadensersatzforderungen gegenüber einem Nutzer zur Deckung eines Schadens eines anderen an diesen ab.

e) Angaben in Produktbeschreibungen, Prospekten und von der SCS Pro GmbH zur Verfügung gestellten Benutzerhinweisen unterliegen der ständigen Änderung und sind daher unverbindlich.

§6 Verhaltenskodex der Nutzer

Mit Abschluss des Vertrages unterwirft sich der Nutzer auch dem Verhaltenskodex, der für die Benutzung des Internetportals und dem Umgang mit anderen Nutzern gilt (Verhaltenskodex für Nutzer der Internetplattform der SCS Pro GmbH). Der Nutzer verpflichtet sich, der SCS Pro GmbH oder einem anderen Nutzer den Schaden zu ersetzen, der durch einen schuldhaften Verstoß gegen den Verhaltenskodex entsteht. Dem geschädigten Nutzer steht ein eigener Anspruch zu.

 

§7 Dauer und Beendigung des Vertrages

a) Während der Dauer einer 30-tägigen Testphase sind der Nutzer und SCS Pro GmbH zur sofortigen Kündigung ohne Grund berechtigt.

b) Nach Ablauf der Testphase oder außerhalb einer Testphase beträgt die Vertragsdauer einen Monat und verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht zuvor der Vertrag von einer Partei gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt mit einer Frist von fünf Tagen zum jeweiligen Ende der Laufzeit. Nach einer Laufzeit von insgesamt zwölf Monaten verlängert sich die Vertragsdauer auf jeweils weitere zwölf Monate. In diesem Fall sind der Nutzer und die SCS Pro GmbH berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monate zum Ende der zwölfmonatigen Vertragsdauer ordentlich zu kündigen.

 c) Der Nutzer und die SCS Pro GmbH sind berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • der Nutzer zahlungsunfähig ist, Zahlungsunfähigkeit droht oder ein anderer Insolvenzgrund vorliegt,
  • das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nutzers eröffnet wird, mangels Masse abgewiesen wird oder der Nutzer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat,
  • der Nutzer in schwerwiegender und schuldhafter Weise gegen den Verhaltenskodex verstößt,
  • der Nutzer seiner Pflicht zur Bezahlung des Entgeltes trotz Fristsetzung nicht nachkommt.

d) Die Kündigung durch den Nutzer bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§8 Kommunikation

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm rechtsverbindliche Erklärungen der SCS Pro GmbH per Email übermittelt werden.

§9 Datenschutz

Der Nutzer erklärt sich mit der statistischen Nutzung und Speicherung seiner Daten zum Zwecke der Marktforschung durch SCS Pro GmbH einverstanden. Der Nutzer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die SCS Pro GmbH einen Hinweis auf die Beendigung der Vertragsbeziehung mit dem Nutzer in ihre Datenbank aufnimmt. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere § 28 und § 29 BDSG, unberührt.

§10 Verknüpfungen und Hyperlinks

Die Einrichtung von Hyperlinks und die von der Homepage der SCS Pro GmbH aus durch Hyperlinks zugänglichen Informationen auf Internetseiten Dritter sind kein Bestandteil der vertraglichen Leistungen. Sie dienen auch nicht dazu, die vertraglichen Leistungspflichten näher zu beschreiben. Die eingerichteten Hyperlinks bzw. die über diese Hyperlinks zugänglichen Informationen werden nicht ständig kontrolliert, so dass die SCS Pro GmbH keine Haftung für deren Inhalt oder Richtigkeit übernimmt. Die SCS Pro GmbH übernimmt auch keine Haftung für Leistungen der Google-Maps TM oder für Kartenmaterial und Leistungen anderer verlinkter Internetseiten.

§11 Anwendbares Recht

Auf alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Nutzer und der SCS Pro GmbH ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anwendbar.

§12 Gerichtsstand

Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland, so ist Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den Vertragsverhältnissen zwischen der SCS Pro GmbH und dem Nutzer sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche München.

§13 Schriftform

Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mitarbeiter der SCS Pro GmbH, die nicht ihre gesetzlichen Vertreter oder Prokuristen sind, sind nicht ermächtigt, mündliche Abreden zu treffen.

§14 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen allgemeiner Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer schriftlich oder per Email bekannt gegeben. In jedem Falle wird die Art dem Nutzer erlauben, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht schriftlich oder per Email Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Nutzer von der SCS Pro GmbH bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hingewiesen. Der Nutzer hat den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die SCS Pro GmbH abzusenden.

§15 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der SCS Pro GmbH gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SCS Pro GmbH. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SCS Pro GmbH abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil.

Aktuelle Angebote

  • 23 EUR1 II.Wahl
    66663 Merzig-Ballern

  • 7 EUR1 II.Wahl
    55268 Nieder-Olm

  • 54 EUR1 II.Wahl
    35708 Haiger

  • 100 H1 II.Wahl
    21129 Hamburg

  • 40 EUR1 II.Wahl
    34123 Kassel

  • 300 H1 I.Wahl
    33619 Bielefeld

  • 250 EUR1 Neu
    91330 Eggolsheim

  • 33 EUR1 II.Wahl
    6640 Vaux sur sure

  • 33 EUR1 II.Wahl
    08134 Langenbach

  • 100 EUR Gitterbox I.Wahl
    89555 Steinheim

  • 35 EUR1 II.Wahl
    4600 Wels

  • 500 EUR1 II.Wahl
    83512 Wasserburg

  • 1 EUR1 II.Wahl
    74589 Satteldorf

  • 500 EUR Gitterbox II.Wah
    22761 Hamburg

  • 1200 EUR Gitterbox I.Wahl
    83527 Haag i.OB

  • 17 EUR1 II.Wahl
    67657 Kaiserslautern

  • 32 EUR1 II.Wahl
    90451 Nürnberg

  • 500 EUR1 II.Wahl
    83512 Wasserburg

  • 3000 DD II.Wahl
    31311 Uetze

  • 3000 EUR1 II.Wahl
    85748 Garching

  • 17 EUR1 II.Wahl
    67657 Kaiserslautern

  • 39 DD II.Wahl
    41542 Dormagen

  • 38 EUR1 II.Wahl
    35756 Mittenaar

  • 100 EUR Gitterbox II.Wah
    55252 Mainz

  • 8 EUR1 II.Wahl
    74172 Neckarsulm

  • 102 EUR1 II.Wahl
    59929 Brilon

  • 33 EUR1 II.Wahl
    07554 Korbußen

  • 66 EUR1 II.Wahl
    31515 Wunstorf-Luthe

  • 1000 EUR1 II.Wahl
    65474 Bischofsheim

  • 55 EUR1 II.Wahl
    88400 Biberach

  • 99 EUR1 II.Wahl
    73262 Reichenbach

  • 500 EUR1 II.Wahl
    52249 Eschweiler

  • 23 EUR1 II.Wahl
    30916 Isernhagen

  • 35 EUR1 II.Wahl
    79365 Rheinhausen

  • 29 EUR1 II.Wahl
    77656 Offenburg

  • 34 EUR1 II.Wahl
    77694 Kehl

  • 15 DD II.Wahl
    2640 Gloggnitz

  • 5000 EUR1 II.Wahl
    70469 Stuttgart

  • 100 EUR Gitterbox I.Wahl
    89555 Steinheim

  • 38 EUR1 II.Wahl
    51371 Leverkusen

  • 40 EUR1 II.Wahl
    34123 Kassel

  • 38 EUR1 II.Wahl
    51371 Leverkusen

  • 500 EUR1 II.Wahl
    70806 Kornwestheim

  • 9 EUR1 II.Wahl
    57340 Morhange

  • 1620 EUR1 II.Wahl
    35708 Haiger

  • 55 EUR1 II.Wahl
    50169 Kerpen

  • 19 EUR1 II.Wahl
    6122 Fritzens

  • 10 EUR1 II.Wahl
    21514 Büchen

  • 67 EUR1 II.Wahl
    67120 Molsheim Cedex

  • 15 EUR1 II.Wahl
    91257 Pegnitz


  • Hotline

         Tel. +49 (0)8083/ 907233-33

         Mail support@scs-pro.com

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